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Lösegelderpressung für die Rückgabe von Diebsgut

RechtsprechungStrafsacheno. Univ.-Prof. Dr. Kurt SchmollerJBl 2008, 198 Heft 3 v. 1.3.2008

§ 144 Abs 1 StGB:

Der Dieb, der vom Eigentümer oder dessen Versicherer für die Rückgabe der weggenommenen Sache Lösegeld fordert, verantwortet - mangels Anrechenbarkeit der Sachrückgabe auf die abgenötigte Leistung - das Verbrechen der Erpressung.

OGH 6. 3. 2007, 11 Os 3/07m (LGSt Wien 7. 9. 2006, 62 Hv 98/06v)

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