§§ 564, 608, 709 ff und 901 ABGB:
Der erkennende Senat schließt sich der neueren Rsp und Lehre an, wonach eine Auflage, die den damit belasteten Erben verpflichtet, den Nachlass jemandem letztwillig zu hinterlassen, außerhalb einer wirksamen fideikommissarischen Substitution wegen Eingriffs in die Testierfreiheit unwirksam ist.