§§ 922 ff ABGB
§§ 9, 18 ff KSchG:
Beim mittelbaren Finanzierungsleasing ist der Vertreter einer Verkäuferfirma (= Lieferantin des Leasinggutes), der auch Vertragsformulare der Leasingfirma mit sich führt, auch Mann ihres Vertrauens im Hinblick auf die richtige Übermittlung der Anbot- und Annahmeerklärungen den Leasingvertrag betreffend.