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Zulässigkeit der Vernehmung durch die Sicherheitsbehörden bei Festnahme auf richterliche Anordnung

RechtsprechungStrafsacheno. Univ.-Prof. Dr. Christian BertelJBl 2008, 59 Heft 1 v. 1.1.2008

§§ 176, 177, 178 und 179 StPO:

Aus § 177 Abs 2 StPO kann nicht mittels Umkehrschlusses abgeleitet werden, dass eine Vernehmung des Festgenommenen durch die Sicherheitsbehörden bei Festnahme auf richterliche Anordnung unzulässig wäre. Die zur Einlieferung beim Gericht vorgesehene Maxi-

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