§§ 297 und 435 ABGB:
Erwirbt der Eigentümer eines in massiver Bauweise ausgeführten Superädifikats später auch die überbaute Liegenschaft, wird das Bauwerk durch Zuwachs zum unselbstständigen Liegenschaftsbestandteil; das gesetzliche Erfordernis fehlender Belassungsabsicht spricht ebenso gegen eine mögliche Dauerspaltung von Grund- und Bauwerkseigentum wie die Verkehrserwartung.*)