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Unterbrechung des Verlassenschaftsverfahrens bei Konkurs des erbserklärten Erben

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2008, 730 Heft 11 v. 1.11.2008

§§ 7 und 8a KO

§§ 1 ff und 143 ff AußStrG:

Fällt während eines Abhandlungsverfahrens der erbserklärte Erbe in Konkurs, so ist in Anwendung des § 8a KO von einer Unterbrechung dieses Verlassenschaftsverfahrens durch die Konkurseröffnung auszugehen.

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