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Erhöhung des Unterhaltsvorschusses nach Beendigung einstweiligen Unterhalts durch endgültige Bemessung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2008, 667 Heft 10 v. 1.10.2008

§§ 382a, 391, 399a und 399 Abs 1 Z 2 EO

§ 19 Abs 2 UVG:

Die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung infolge Zeitablaufs nach § 399 Abs 1 Z 2 EO wirkt im Regelfall nicht auf den Zeitpunkt ihrer Bewilligung, sondern lediglich auf den Zeitpunkt des Fristablaufs - etwa den Eintritt der Rechtskraft des im Hauptverfahren ergangenen Urteils - zurück.

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