§ 13 Abs 5 und § 57 Abs 3 AVG:
Wird eine Vorstellung gegen einen Mandatsbescheid am letzten Tag der Frist außerhalb der Amtsstunden per Telefax eingebracht, ist sie zwar rechtzeitig; die zweiwöchige Frist des § 57 Abs 2 AVG beginnt aber erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen.