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Größere Tiere (Schafe und Ziegen) keine „Immission“ / Störerbegriff

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2007, 583 Heft 9 v. 1.9.2007

§§ 354, 364 und 523 ABGB; § 405 ZPO:

Auf das Eindringen größerer Tiere - wie etwa Schafe und Ziegen - auf ein Grundstück ist § 364 Abs 2 ABGB nicht anzuwenden. Solchen Eigentumseingriffen kann nur mit der Eigentumsfreiheitsklage gem § 523 ABGB entgegengetreten werden.

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