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Die Gewichtigkeit des Themas der Gesundheit führt dazu, dass dem Recht auf freie Meinungsäußerung gegenüber dem Schutz der Ehre der höhere Stellenwert zukommt

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2007, 574 Heft 9 v. 1.9.2007

§§ 16 und 1330 ABGB; Art 10 MRK; § 48 IPRG:

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