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Umfassender Inhalt der Fragen an die Geschworenen nach Strafausschließungsgründen iwS

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2007, 538 Heft 8 v. 1.8.2007

§§ 313 und 345 Abs 1 Z 11 StPO:

Da in der Hauptverhandlung vorgekommene Tatsachen bloß den Anlass, nicht aber den Inhalt der Fragestellung nach Strafausschließungsgründen iwS bilden, ist ein bestimmtes Tatsachensubstrat von vornherein nicht Gegenstand des Wahrspruchs, weswegen auch Z 11 lit b des § 345 Abs 1 StPO eine Überprüfungskompetenz des OGH nicht sinnvollerweise vorsehen kann.

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