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Unverhältnismäßigkeit der Verbesserung

RechtsprechungOrdentliche GerichteWolfgang FaberJBl 2007, 519 Heft 8 v. 1.8.2007

§ 932 Abs 4 ABGB:

Auch nach der neuen Rechtslage ist die „Unverhältnismäßigkeit“ der Verbesserung iSd § 932 Abs 4 ABGB nicht - wie nach § 932 Abs 2 ABGB - „relativ“ im Verhältnis zu einer konkreten sekundären Abhilfe (Preisminderung) zu beurteilen, sondern wie bisher „absolut“ und gewichtiger. Die vom Gesetzgeber in § 932 Abs 2 ABGB vorgegebenen Beurteilungsmechanismen und deren Gewichtung können nicht übertragen werden.

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