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Die österreichischen Kartellbußen am Maßstab des Kriminalrechts

AufsätzeFritz Zeder1)1)Überarbeitete, erweiterte und mit Anmerkungen versehene Fassung des Vortrages, den der Autor unter dem Titel „Gedanken zum österreichischen Kartellstrafrecht“ am 18.11.2006 in Graz im Rahmen des Symposions „Kartellstrafrecht - Materielle Regelungen, Rechtsdurchsetzung in Europäischen und nationalen Dimensionen“ gehalten hat. Ein Tagungsband mit allen Vorträgen ist in Vorbereitung.JBl 2007, 477 Heft 8 v. 1.8.2007

Mit der Einführung der Geldbußentatbestände im Kartellgesetz hat der Gesetzgeber eine neue Art von Sanktionen und ein neues Sanktionssystem geschaffen, das zu den bereits bestehenden Systemen, dem Verwaltungsstrafrecht und dem Kriminalrecht (Strafrecht und Verbandsverantwortlichkeit), hinzutritt. Der vorliegende Beitrag beurteilt das kartellrechtliche Geldbußenverfahren zunächst als strafrechtliche Anklage iSd Art 6 MRK. Davon ausgehend misst er das Bußgeldsystem am Regelungsbestand und an den Rechtsgrundsätzen des Kriminalrechts. Diese Untersuchung wird exemplarisch in den Bereichen Rechtsfolgen von Verstößen, Allgemeiner Teil des Strafrechts, Verfahrensbestimmungen und steuerliche Absetzbarkeit durchgeführt. Der Beitrag kommt zu dem Schluss, dass die Regelungen im Kartellrecht vergleichsweise rudimentär und lückenhaft sind und dass im Detail Unklarheit darüber besteht, ob und inwieweit einzelne Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechts oder des Kriminalrechts analog angewendet werden können. Es sei daher der Gesetzgeber aufgerufen, den erhöhten Anforderungen an die Ausgestaltung des materiellen wie des formellen Rechts, die sich aus der Eigenschaft der Geldbußen als strafrechtliche Anklage iSd Art 6 MRK ergeben, besser Rechnung zu tragen.

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