§§ 7 und 8 VerG 2002; § 381 Z 2 EO:
Vereinsinterne Maßnahmen - hier der Ausschluss eines Fußballspielers von der Teilnahme an Pflichtspielen - können gem §§ 7 und 8 VerG erst nach Ausschöpfung
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§§ 7 und 8 VerG 2002; § 381 Z 2 EO:
Vereinsinterne Maßnahmen - hier der Ausschluss eines Fußballspielers von der Teilnahme an Pflichtspielen - können gem §§ 7 und 8 VerG erst nach Ausschöpfung
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