Gleichheit und Bundesstaatlichkeit stehen in einem Spannungsverhältnis. Nicht nur, dass die von der Bundesstaatstheorie geforderte „arithmetische Gleichheit“ angesichts realpolitischer Disparitäten zwischen den Gliedstaaten in der Praxis kaum durchsetzbar ist, sondern auch die im Wesen des bundesstaatlichen Prinzips gelegene föderale Differenzierung der einzelnen Landesrechtsordnungen birgt Sprengkraft in sich. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, in welchem Verhältnis Bundesstaatlichkeit und Gleichheitsgrundsatz zueinander stehen. Dabei wird auch untersucht, welche Auswirkungen die Einbindung Österreichs in die Europäische Union auf dieses Verhältnis hat.