§ 53b ASVG:
Der Zweck des § 53b ASVG, eine Begünstigung von Klein- und Mittelbetrieben vorzusehen, schließt es aus, für den Anspruch auf einen Zuschuss zur Lohnfortzahlung den dort verwendeten Begriff des Unternehmens vollständig zu übergehen und allein auf die Dienstgebereigenschaft abzustellen. Für eine Beschäftigte in einem Privathaushalt besteht daher ein solcher Anspruch nicht.