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Schuldbefreiende Wirkung von Auszahlungen an Sparbuchinhaber

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2007, 178 Heft 3 v. 15.3.2007

§ 32 Abs 4 Z 2 und § 40 Abs 1 BWG:

Bei der vor der Genehmigung gem § 154 Abs 3 ABGB vorzunehmenden Vorwegprüfung einer Klage gegen die Bank wegen unberechtigter Auszahlung von Spareinlagen ist davon auszugehen, dass das Kreditinstitut bei einem Guthabensstand von über € 15.000,- bei Vorlage des Sparbuchs nur an den nach § 40 Abs 1 BWG identifizierten Kunden mit schuldbefreiender Wirkung zahlen kann.

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