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Kein Trauerschmerzengeld bei Haftung nach EKHG / "Schockschäden" auch nach EKHG ersatzfähig

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2007, 791 Heft 12 v. 1.12.2007

§ 1325 ABGB; §§ 1 ff und 15 EKHG:

Ein Anspruch auf Ersatz für bloße Trauerschäden ohne Krankheitswert besteht bei Gefährdungshaftung nicht.

Die Zuerkennung eines Schmerzengeldanspruches an einen Angehörigen wegen Gesundheitsbeeinträchtigungen mit Krankheitswert erfordert nach mehreren E des OGH weder eine Anwesenheit des Angehörigen des Getöteten oder Verletzten beim Unfall noch einen Schock auf Grund der Todesnachricht oder der Nachricht von den schwersten Verletzungen.

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