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Gültigkeit eines Zessionsverbots in AVB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2007, 783 Heft 12 v. 1.12.2007

§ 879 Abs 3 und § 1396a ABGB; § 29 KSchG:

Ein in Allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgesehenes Verbot der Abtretung von Ansprüchen gegen den Versicherer, bevor diese nicht "dem Grunde oder der Höhe nach endgültig festgestellt sind", ist nicht gröblich benachteiligend iSv § 879 Abs 3 ABGB. Eine dagegen verstoßende Abtretung ist auch dann unwirksam, wenn sie an einen Verband iSv § 29 KSchG erfolgt.

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