vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterlassungsstrafbarkeit; Entschlagungsrecht von Angehörigen

RechtsprechungStrafsachenJBl 2007, 743 Heft 11 v. 1.11.2007

§§ 2, 28 Abs 1 und § 72 StGB

§ 152 Abs 1 Z 2 StPO:

Ergibt sich bei einem mehrphasigen Geschehen eine Erfolgsherbeiführung durch ein - auf einem einheitlichen Willensentschluss beruhendes - aktives Tun gefolgt von anschließendem Unterlassen, tritt infolge materieller Subsidiarität eine auf dem Ingerenzprinzip beruhende strafbare Handlung durch Unterlassen hinter jene durch aktives Tun - ungeachtet der jeweiligen Beteiligungsform iSd § 12 StGB - zurück. Zur Strafbarkeit wegen des Unterlassens kann es dann kommen, wenn das aktive Tun mangels Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit oder Schuld straflos bleibt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!