§ 140 ABGB:
Ein Unterhaltsschuldner kann wegen seiner Erwerbspflicht im Rahmen der Anspannungstheorie gehalten sein, sich wegen einer psychischen Erkrankung einer Heilbehandlung zu unterziehen.
OGH 19. 4. 2007, 6 Ob 64/07s (LG Leoben 24. 11. 2006, 3 R 238/06s; BG Murau 25. 7. 2006, 3 P 6/04a)