Mit der am 11. Juli 2007 verabschiedeten, zum 11. Januar 2009 in Kraft tretenden sog „Rom II-Verordnung“ werden weite Teile des bis dahin überwiegend auf autonome oder staatsvertragliche Wurzeln zurückgehenden Kollisionsrechts der außervertraglichen Schuldverhältnisse europaweit einheitlich neu geregelt. Die auf diese Weise erreichte Rechtsharmonisierung stellt nicht zuletzt mit Blick auf die inhaltliche Bandbreite der Regelungsgegenstände einen Meilenstein in der Vergemeinschaftung des internationalen Privatrechts dar. Der vorliegende Beitrag untersucht - erstmals seit Verabschiedung der Verordnung - die zu erwartenden Auswirkungen auf die geltende österreichische Rechtslage.