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Auswertung beschlagnahmter Datenträger

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2006, 600 Heft 9 v. 14.9.2006

§§ 143, 145 und 149a ff StPO:

Die Ablesung von Daten aus einem beschlagnahmten Beweismittel (hier: ein Organizer) bedarf selbst dann, wenn sie unter Verwendung eines zur Telekommunikation nutzbaren Gerätes erfolgen würde, keiner gesonderten Genehmigung im Sinne der §§ 149a ff StPO.

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