vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verschlechterungsverbot bei Wiederaufnahme

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2006, 606 Heft 9 v. 14.9.2006

§ 19 Abs 3, § 37 und § 43a Abs 2 StGB; § 290 Abs 2, § 295 Abs 2, § 359 Abs 4 und § 477 Abs 2 StPO:

Im Fall einer nur zugunsten des Angeklagten erfolgten Wiederaufnahme gelten für die Straffestsetzung folgende Grundsätze:

1. An die Stelle einer zuvor verhängten Geldstrafe darf keine Freiheitsstrafe, gleich welcher Höhe, treten; auch nicht eine bedingte Freiheitsstrafe an Stelle einer unbedingten Geldstrafe.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!