§§ 364 ff ABGB; § 31 IPRG: § 23 AtomHG:
Das nationale Recht ist gem § 31 IPRG dazu berufen, die Grenzen der Eigentümerbefugnisse im Hinblick auf inländische Liegenschaften abzustecken. Das gilt auch für Abwehrklagen gegen Immissionen, die aus dem Ausland herüberwirken.