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Beseitigungsanspruch wegen verbotswidriger (§ 364c ABGB) Belastung einer Liegenschaft

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2006, 515 Heft 8 v. 16.8.2006

§§ 364c und 523 ABGB:

Eine Belastung einer Liegenschaft mit einem Pfandrecht entgegen einem obligatorischen Belastungsverbot begründet zwar noch keinen Vermögensschaden des Verbotsberechtigten; diesem steht aber nicht nur ein (vorbeugender) Unterlassungsanspruch, sondern auch ein Beseitigungsanspruch gegen seinen Vertragspartner zu.

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