vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verfahrenshilfe nach Ausscheidung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2006, 538 Heft 8 v. 16.8.2006

§ 41 Abs 5 und § 57 StPO:

Die Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers wirkt für ein nachträglich ausgeschiedenes Verfahren nicht weiter. In einem solchen sind die Voraussetzungen der Verfahrenshilfe neu zu prüfen.

OGH 28. 9. 2005, 13 Os 91/05i (LGSt Wien 11. 11. 2004, 272 Ur 215/04w)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!