Im Anwendungsbereich des Europäischen Vollstreckungstitels ist zur Vollstreckung ausländischer Titel kein Vollstreckbarerklärungsverfahren mehr erforderlich. Zugleich wird die Möglichkeit der Wahrnehmung von Anerkennungsversagungsgründen zurückgedrängt. Der Beitrag untersucht die mit diesem Rechtsakt verfolgten Ziele und die dazu eingesetzten Methoden.