Mit dem Entschädigungsfondsgesetz wurde im Jahr 2001 der Begriff der „extremen Ungerechtigkeit“ in die österr Rechtsordnung eingeführt, der es erlaubt, nach den Rückstellungsgesetzen bereits entschiedene oder vergleichsweise geregelte Restitutionsfälle neu zu beurteilen. Die bisherige Arbeit der ebenfalls durch dieses Gesetz geschaffenen Schiedsinstanzen für Naturalrestitution hat gezeigt, dass bei der Fallentscheidung dieses Gremiums die Subsumtion unter diesen Begriff sehr häufig im Mittelpunkt steht. Die Autoren unternehmen mit der vorliegenden Arbeit erstmals den Versuch, unter Heranziehung des sogenannten beweglichen Systems die Auslegung dieses unbestimmten Gesetzesbegriffes auf eine dogmatische Basis zu stellen. Daneben findet sich im Text auch eine kritische Auseinandersetzung mit der Rückstellungsgesetzgebung der 2. Republik und deren Vollzugspraxis.