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Zur verdeckten Einlagenrückgewähr und den Erkundigungspflichten Dritter

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2006, 388 Heft 6 v. 14.6.2006

§ 82 GmbHG; §§ 53 und 54 AktG:

Eine verdeckte Einlagenrückgewähr kann auch damit gerechtfertigt werden, dass besondere betriebliche Gründe im Interesse der Gesellschaft vorliegen, wenn dies nach der Formel des Fremdvergleichs dahin gedeckt ist, dass das Geschäft, das mangels objektiver Wertäquivalenz ein Vermögensopfer der Gesellschaft bedeutet, auch mit diesem Außenstehenden geschlossen worden wäre.

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