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Die Anrechnung des zu erwerben absichtlich Versäumten nach § 1155 ABGB

AufsätzeAss. Mag. Wendelin EttmayerJBl 2006, 295 Heft 5 v. 15.5.2006

Will man den Umfang dessen abstecken, was nach § 1155 ABGB bei absichtlichem Versäumen anzurechnen ist, so stellen sich zwei Fragen. Erstens geht es um den sachlichen Anwendungsbereich des § 1155 ABGB, um die Grenzen der Anrechnung auszuloten. Zweitens ist der Umfang der Anrechnung fraglich. Der folgende Beitrag beleuchtet Judikatur und Schrifttum zu diesen Fragen kritisch.

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