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Sexueller Missbrauch einer wehrlosen Person

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2006, 192 Heft 3 v. 15.3.2006

§§ 61 und 205 StGB:

Dem Begriff „wehrlos" im Delikt des sexuellen Missbrauches einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person gem § 205 StGB idF des StRÄG 2004 kommt derselbe Bedeutungsgehalt zu wie dem Begriff „widerstandsunfähig“ im Delikt der Schändung gem § 205 StGB idF vor dem StRÄG 2004.

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