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Beugestrafen gegen Verein als verpflichtete Partei bei Duldungsexekution

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2006, 120 Heft 2 v. 15.2.2006

§ 355 EO:

Der erkennende Senat hält an seiner Rsp fest, dass bei der Exekution nach § 355 EO die im Gesetz vorgesehenen Zwangs- und Beugemittel nur gegen die juristische Person - die von der titelmäßigen Verpflichtung unmittelbar

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