§ 355 EO:
Der erkennende Senat hält an seiner Rsp fest, dass bei der Exekution nach § 355 EO die im Gesetz vorgesehenen Zwangs- und Beugemittel nur gegen die juristische Person - die von der titelmäßigen Verpflichtung unmittelbar
§ 355 EO:
Der erkennende Senat hält an seiner Rsp fest, dass bei der Exekution nach § 355 EO die im Gesetz vorgesehenen Zwangs- und Beugemittel nur gegen die juristische Person - die von der titelmäßigen Verpflichtung unmittelbar