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Unterbrechung der Berufungsfrist durch Antrag auf Verfahrenshilfe

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2006, 50 Heft 1 v. 3.2.2006

§ 66 Abs 2 und § 464 Abs 3 ZPO:

Ein Antrag auf Verfahrenshilfe, bei dem auch nach Verbesserungsauftrag kein Vermögensbekenntnis vorgelegt wurde, ist abzuweisen, nicht zurückzuweisen. Der Beschluss auf Abweisung führt zur Unterbrechung einer bereits laufenden Berufungsfrist.

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