Der Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht vom 15. 12. 2005 wird zwar keinen grundlegenden Systemwechsel im europäischen internationalen Vertragsrecht, jedoch wichtige Änderungen bringen. Bedeutung hat zunächst das Umgießen des internationalen Vertragsrechts aus der Schale des Staatsvertrages (EVÜ) in die Rechtsform der EG-Verordnung (Rom-I-Verordnung). Inhaltliche Änderungen (insb bei der Rechtswahl, der objektiven Anknüpfung und beim Verbraucherschutz) kommen hinzu. Der vorliegende Beitrag nimmt sich der Änderungen aus europäischer und österr Sicht an.