Mit der Forderung nach der europaweiten Einführung der dreigliedrigen Studienarchitektur stellt der mittlerweile 45 Staaten umfassende Bologna-Prozess das österreichische Ausbildungssystem vor neue Herausforderungen. Ein besonderes Spannungsverhältnis ergibt sich dabei aus dem Zusammentreffen verschiedenster Faktoren, den Rahmenbedingungen des Universitätsgesetzes 2002, dem europäischen und internationalen Wettbewerbsdruck, rigiden berufsspezifischen Zulassungsvoraussetzungen sowie gemeinschaftsrechtlichen Pflichten zur Anerkennung von Ausbildungen in anderen EU-Mitgliedstaaten. Dieser Aufsatz soll zu einer gründlichen Aufarbeitung der Hintergründe der Studienreform und somit zu einer Klärung der damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen beitragen. Der Fokus der Untersuchung liegt auf dem juristischen Ausbildungssystem.