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„Entscheidungen“ der Schiedsstelle für Naturalrestitutionen keine Bescheide

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofJBl 2005, 576 Heft 9 v. 15.9.2005

§§ 7, 23, 28, 30, 34 und 42 EFG; Art 144 B-VG:

Die Schiedsinstanz gibt Empfehlungen an den zuständigen BM über die Naturalrestitution ab, die diesen rechtlich nicht binden. Ihre Erledigungen sind daher keine Bescheide iSd Art 144 B-VG.

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