§§ 7, 23, 28, 30, 34 und 42 EFG; Art 144 B-VG:
Die Schiedsinstanz gibt Empfehlungen an den zuständigen BM über die Naturalrestitution ab, die diesen rechtlich nicht binden. Ihre Erledigungen sind daher keine Bescheide iSd Art 144 B-VG.
§§ 7, 23, 28, 30, 34 und 42 EFG; Art 144 B-VG:
Die Schiedsinstanz gibt Empfehlungen an den zuständigen BM über die Naturalrestitution ab, die diesen rechtlich nicht binden. Ihre Erledigungen sind daher keine Bescheide iSd Art 144 B-VG.