Es dürfte in der europäischen Privatrechtsgeschichte der Fall einzigartig sein, dass - wie nun in Österreich geschehen - eine wichtige erbrechtliche Norm, nämlich die Pflichtteilsminderung des § 773a ABGB, innerhalb von 15 Jahren in drei Gesetzgebungsakten (1989, 2001, 2004) drei grundverschiedene Regelungen erfahren hat. Aber ist die neue Regelung nach den beiden Korrekturmaßnahmen nun wirklich befriedigend?