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Keine Eigenhaftung des Organs bei hoheitlicher Tätigkeit

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2005, 387 Heft 6 v. 14.6.2005

§§ 1 und 9 AHG; § 13 SchUG; § 1313a ABGB:

Ist der Handelnde (Schädiger) als physische Person Organ iSd § 1 Abs 2 AHG, so kann seine Eigenhaftung nicht darauf gestützt werden, der Vertrag zwischen dem Handelnden und dem Rechtsträger entfalte Schutzwirkungen zugunsten des Geschädigten.

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