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Keine Übertragbarkeit von Grunddienstbarkeiten ohne Zustimmung des Verpflichteten

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2005, 377 Heft 6 v. 14.6.2005

§§ 472 ff und 485 ABGB:

Eine Grunddienstbarkeit kann ohne Zustimmung des belasteten Eigentümers auch nicht „der Ausübung nach“ auf einen Dritten übertragen werden.

OGH 21. 12. 2004, 5 Ob 125/04z (LG Linz 13. 2. 2004, 37 R 242/03f; BG Linz 23. 7. 2003, TZ 3290/03)

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