Das neue Strafrechtliche Entschädigungsgesetz (StEG 2005) enthält Formulierungen, die für das Grundrecht auf Entschädigung im Falle einer gesetzwidrigen Entziehung der Freiheit gefährlich werden und zu seiner Aushöhlung in der Praxis führen können. Mittelbar ist davon auch das Grundrecht auf Schutz der persönlichen Freiheit betroffen. Der Nationalrat hat das bei der ungewöhnlich kurzfristig angesetzten parlamentarischen Behandlung des Regierungsentwurfs im Oktober 2004 übersehen. Sie sollten ehestmöglich aus dem Gesetz wieder entfernt werden.