§ 140 ABGB; §§ 9 ff KBGG:
Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld, der für ein anderes als das unterhaltsbegehrende Kind gewährt wird, ist nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage des Unterhaltspflichtigen einzubeziehen.
§ 140 ABGB; §§ 9 ff KBGG:
Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld, der für ein anderes als das unterhaltsbegehrende Kind gewährt wird, ist nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage des Unterhaltspflichtigen einzubeziehen.