Gerold Stoll steht nicht gerne im Rampenlicht; er ist kein Mann der Öffentlichkeit, schon gar nicht des medienwirksamen Auftrittes. Dennoch: Wäre man vor die Aufgabe gestellt, die Entwicklung und die wissenschaftliche Durchdringung des Steuerrechts der Zweiten Republik mit einem Namen zu verbinden, es müsste zwangsläufig der von Gerold Stoll sein: Er ist seit über 50 Jahren diesem Fach als treuer Begleiter verbunden.