§§ 79 ff EO; § 6 KO:
Die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des aufgrund eines ausländischen Titels (in casu: britischer Schiedsspruch) zu einer Leistung Verpflichteten steht der Vollstreckbarerklärung des ausländischen Titels nach § 79 EO nicht entgegen.