Bei unternehmensbetreibenden Personengesellschaften besteht zumeist ein legitimes Bedürfnis, auch Änderungen des Gesellschaftsvertrags per Mehrheitsbeschluss zuzulassen. Dass die Beschränkung der Mehrheitskompetenz mittels der traditionellen Instrumente von Bestimmtheitsgrundsatz und Kernbereichslehre keine befriedigenden Ergebnisse gewährleistet, wird zunehmend anerkannt. Der folgende Beitrag skizziert als Summe der jüngeren Rechtsentwicklung in Rechtsprechung und Lehre Österreichs und Deutschlands ein bewegliches System der Inhaltskontrolle, in welches die vier relevanten Elemente Eingang finden: das Gewicht der betroffenen Minderheits-(Kernbereichs-)interessen, die materielle Rechtfertigung des Mehrheitswillens, der Bestimmtheitsgrad der Vertragsregelung und die Höhe der Mehrheit.