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Kein Europarechtsverstoß durch Notwendigkeit eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2005, 51 Heft 1 v. 28.1.2005

§ 10 ZustG; § 6 EuRAG; § 93 ZPO:

§ 10 ZustG und § 6 EuRAG verlangen, dass für eine im Ausland wohnhafte Partei bzw einen dienstleistenden europäischen Rechtsanwalt ein im Inland wohnhafter Zustellungsbevollmächtigter namhaft zu machen ist. Dagegen bestehen keine europarechtlichen Bedenken.

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