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Aktive Parteifähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2005, 47 Heft 1 v. 28.1.2005

§ 18 WEG; §§ 1392 ff ABGB:

Ansprüche wegen Mängeln des Wohnungseigentumsobjekts aus der „Gründungsphase“ stehen ihren vertraglichen Wurzeln nach den einzelnen Mit- und Wohnungseigentümern zu, können aber, weil ihre gemeinsame Durchsetzung Gemeinschaftsinteressen entspricht, der Eigentümergemeinschaft durch Abtretung zugewiesen werden.

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