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Risiko des Scheiterns einer Telefax-Übermittlung bei Vergleichswiderruf

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2005, 45 Heft 1 v. 28.1.2005

§§ 74, 204 und 528 ZPO; § 89d Abs 1 GOG:

Eine Ausnahme vom Anfechtungsausschluss des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO besteht dann, wenn durch einen berufungsgerichtlichen Beschluss die weitere Prozessführung abgeschnitten wird. Dies hat zur Folge, dass die bestätigende E des RekG gem § 528 Abs 2 Z 2 letzter Halbsatz ZPO unter den Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO anfechtbar ist.

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