vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bauen auf fremdem Grund aufgrund unwirksamer Vereinbarung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2005, 714 Heft 11 v. 25.11.2005

§ 418 ABGB:

Das Vorliegen einer Vereinbarung über die Bauführung auf fremdem Grund schließt die Anwendung des § 418 ABGB grundsätzlich aus.

Nur für den Fall, dass in einem solchen Übereinkommen vorgesehen wäre, dass der Grund dem Bauführer zufallen solle, der Grundeigentümer in der Folge aber die Überlassung des Grundes an den Bauführer vereitelt, ist der Bauführer nach der Judikatur so zu behandeln, als ob kein Übereinkommen vorliege. In einem solchen Fall ist für den originären Eigentumserwerb durch den Bauführer der Zeitpunkt der Vereitelung maßgeblich. Die erfolgreiche Anfechtung des Vertrages gem § 934 ABGB ist keine vorwerfbare Vereitelung; ein originärer Eigentumserwerb des Erbauers scheidet daher aus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!