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Gerichtliche Überprüfung eines Vereinsausschlusses

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2005, 728 Heft 11 v. 25.11.2005

§ 8 VerG 2002; §§ 6 und 914 f ABGB:

Steht für die zu beurteilende Vereinsstreitigkeit eine vereinsinterne Schlichtungsinstanz (noch) nicht zur Verfügung, so kann zur Überprüfung der Entscheidung eines Vereinsorgans sogleich das Gericht angerufen werden.

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